Waffengesetz - Änderungen ab dem 01.04.2003
Die Änderungen unser Sortiment betreffend im Überblick
Verboten sind ab sofort:
- Wurfsterne (echte ~)
- Butterflymesser
- Fallmesser
- Faustmesser (Stossdolche)
- Springmesser
Ausnahme: seitlich herausspringende Klinge, maximal 8,5 cm lang; die Klingenbreite in der Mitte muss mindestens 20% der Klingenlänge sein; nicht zweiseitig geschliffen, und hat einen zur Schneide hin sich verjüngenden, durchgehenden Rücken
Sollten Sie noch Gegenstände dieser Art besitzen, gibt es vier Möglichkeiten:
- beim Bundeskriminalamt als Teile einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung anmelden
- beim örtlichen Polizeirevier gegen Quittung abliefern
- selbst vernichten / verschrotten
- Aufbewahrung im Ausland
Die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist endete am 31.08.2003. Wer nach diesem Zeitpunkt derartige Waffen im Inland ohne Ausnahmegenehmigung in Besitz hat, muss mit Strafverfolgung rechnen.
Achtung:
Bitte schicken Sie keine derartige Waren an uns zurück, wir würden uns durch die Annahme strafbar machen!
Auch weiterhin verboten bleiben Nunchaku und Schlagringe.


