Budoten Online-Hilfe

Waffengesetz - Änderungen ab dem 01.04.2003

Die Änderungen unser Sortiment betreffend im Überblick

Verboten sind ab sofort:

  • Wurfsterne (echte ~)
  • Butterflymesser
  • Fallmesser
  • Faustmesser (Stossdolche)
  • Springmesser
    Ausnahme: seitlich herausspringende Klinge, maximal 8,5 cm lang; die Klingenbreite in der Mitte muss mindestens 20% der Klingenlänge sein; nicht zweiseitig geschliffen, und hat einen zur Schneide hin sich verjüngenden, durchgehenden Rücken

Sollten Sie noch Gegenstände dieser Art besitzen, gibt es vier Möglichkeiten:

  • beim Bundeskriminalamt als Teile einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung anmelden
  • beim örtlichen Polizeirevier gegen Quittung abliefern
  • selbst vernichten / verschrotten
  • Aufbewahrung im Ausland

Die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist endete am 31.08.2003. Wer nach diesem Zeitpunkt derartige Waffen im Inland ohne Ausnahmegenehmigung in Besitz hat, muss mit Strafverfolgung rechnen.

Achtung:
Bitte schicken Sie keine derartige Waren an uns zurück, wir würden uns durch die Annahme strafbar machen!

Auch weiterhin verboten bleiben Nunchaku und Schlagringe.



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